06.10.2006
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Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechung 2005 wird beschlossen.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 94 Abs. 1 GO (a.F.) Entlastung erteilt.
Die Jahresrechung der Stadt Borgholzhausen für das Haushaltsjahr 2005 liegt gemäß § 94 Abs. 2 GO (a.F.) an sieben Tagen, und zwar
vom 09.10.2006 bis 13.10.2006 und am 16.10.2006 und 17.10.2006
während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Borgholzhausen, Zimmer 9, Schulstraße 5, 33829 Borgholzhausen, öffentlich aus.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in den allgemeinen Schlußbericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 101 Abs. 3 GO (a.F.) wird hiermit hingewiesen.
Borgholzhausen, den 04.10.2006
Der Bürgermeister
Keller
Artikel vom 06.10.2006