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Nebenjob für Kindesunterhalt


Karlsruhe (dpa). Hausmänner müssen einen Nebenjob annehmen, wenn dies für den Unterhalt ihrer Kinder aus erster Ehe notwendig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Es ging um einen Mann, der in zweiter Ehe den Haushalt und die Betreuung der drei Kinder übernommen hatte, weil seine Frau mehr verdient. Ihm ist ein Nebenjob von 325 Euro monatlich zumutbar, um für den Unterhalt der Kinder aus erster Ehe beizutragen.

Artikel vom 06.10.2006