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Keine Stallpflicht
im Kreis Höxter


Kreis Höxter (WB). Geflügel darf im gesamten Kreis Höxter weiterhin im Freien gehalten werden. Darauf weist der Veterinärdienst des Kreises hin. Mit dem Einsetzen des Wildvogelzuges zum Herbst musste das Risiko einer möglichen Einschleppung des Vogelgrippe-Virus in die Hausgeflügelbestände neu bewertet werden.
Da eine generelle Aufstallpflicht wie im vergangenen Frühjahr durch die rechtlichen Vorgaben nicht vorgesehen ist, ist ein Verbot der Freilandhaltung derzeit nur in Gebieten mit hoher Geflügeldichte oder in Gebieten, in denen sich Wildvögel sammeln, erforderlich.

Artikel vom 03.10.2006