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Insolvenzverfahren

In einem Insolvenzverfahren kann ein Unternehmen, das in finanzielle Not geraten ist, saniert oder aufgelöst werden. Um das Verfahren zu eröffnen, muss ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Firma akut oder in Kürze zahlungsunfähig ist oder zu viele Schulden hat. Zur Eröffnung des Verfahrens kann das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen. Dieser hat das Vermögen zu sichern und den Betrieb, wenn möglich, fortzuführen. Nach spätestens drei Monaten muss der Insolvenzverwalter die Gläubiger umfassend über die finanzielle Lage und die Chancen für ein Überleben der Firma informieren. Die Gläubigerversammlung entscheidet, ob das Unternehmen saniert oder aufgelöst werden soll.

Artikel vom 02.10.2006