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Türkischer Arzt hat
Berufserlaubnis


Löhne (WB/ke). Einem eingebürgerten türkischstämmigen Zahnarzt mit einer Ausbildung in seinem ursprünglichen Heimatland hat das Verwaltungsgericht Minden den Anspruch auf eine dauerhafte Berufserlaubnis in Deutschland zugesprochen. Es stehe zwar im Ermessen der Behörde, eine gleichwertige Ausbildung zu verlangen, um Patienten zu schützen. Doch seien auch die Grundrechte zu berücksichtigen. Die Patienten des Arztes könnten auch dadurch vor Fehlern geschützt werden, dass er nur unter Aufsicht eines approbierten Zahnarztes arbeiten dürfe.AZ: 7 K 3968/04 - IV

Artikel vom 30.09.2006