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Éein dreister Mann aus Mülheim. Zur Vollstreckung eines Haftbefehls hatte die Polizei den 46-Jährigen zur Dienststelle geladen. Dieser sollte wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe zahlen oder ins Gefängnis gehen. Der Mann erschien auch pünktlich bei der Polizei - allerdings fuhr er im eigenen PKW vor. Eigentlich wollte der Staatsanwalt von einer Haft absehen, weil er einen Teil der Strafe bezahlt hatte. Aber dann wurde der Mann doch noch in die nächste Justizvollzugsanstalt gebracht, allerdings mit einem Streifenfahrzeug.

Artikel vom 30.09.2006