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36-Jähriger ist
psychisch krank

Möbel aus dem Fenster geworfen


Bielefeld (hu). Der Mieter des Hauses Siekerwall 7, der am Donnerstagabend fast das komplette Mobiliar seiner Wohnung im Dachgeschoss auf die Straße geworfen hat (das WESTFALEN-BLATT berichtete), leidet offenbar schon länger unter psychischen Störungen. »Er war in der Vergangenheit mehrfach in psychiatrischer Behandlung«, sagte gestern Katharina Preuß von der Pressestelle der Bielefelder Polizei.
Bei dem Mann handelt es sich um einen 36-jährigen Chinesen, der bei der Polizei bislang allerdings wegen ähnlicher oder anderer Delikte noch nicht aktenkundig ist. Er hatte außer seinem Fernseher und Computer mehrere Möbelstücke aus etwa neun Metern Höhe auf die Straße geworfen, verletzt wurde dabei zum Glück niemand. Auch in der Wohnung selbst soll der Mann gewütet und unter anderem Steckdosen und Stromleitungen aus den Wänden gerissen haben. Bei seiner Festnahme, so Katharina Preuß, habe der 36-Jährige Widerstand geleistet, so dass die Beamten Pfefferspray einsetzen mussten. Der Mann, der in mehrere Bielefelder Gastronomiebetrieben als Koch gearbeitet haben soll, ist nach wie vor in der psychiatrischen Klinik Gilead IV untergebracht. Die Schadenshöhe, die er am Donnerstag gegen 19 Uhr an den auf der Straße geparkten Autos verursachte, beträgt laut Polizei etwa 8000 Euro.
Die Chancen, diesen Schaden ersetzt zu bekommen, hängen für die Besitzer der betroffenen Pkw von mehreren Faktoren ab, sagte Wilfried Vollmer, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). »Sollten die Fahrzeuge vollkaskoversichert sein, dann deckt diese die Schäden durch allgemeinen Vandalismus grundsätzlich ab. Im Ergebnis kommen die Kosten durch die Selbstbeteiligung und die höheren Prämien aber auf den Autobesitzer zu«, so Vollmer.
Da der Verursacher des Schadens bekannt sei, müsse dieser jedoch eigentlich dafür aufkommen. Fraglich sei in diesem Fall jedoch, ob der Mann wegen seiner psychischen Störungen überhaupt deliktfähig sei. Vollmer: »Wenn nicht, kann man ihn auch nicht wegen der Tat verklagen.« Sollte er deliktfähig sein, müsste vermutlich die Haftpflichtversicherung des 36-Jährigen den Schaden übernehmen - sofern er solch eine Versicherung überhaupt abgeschlossen hat.

Artikel vom 30.09.2006