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»Engoben blenden nicht«

Detmold lehnt Fachaufsichtsbeschwerde ab


Jöllenbeck (gge). Im Jöllenbecker Dachziegelstreit (das WESTFALEN-BLATT berichtete exklusiv) hat sich die Detmolder Bezirksregierung auf die Seite der Stadt Bielefeld geschlagen. Der Fachaufsichtsbeschwerde der Eheleute Ansgar Leder und Barbara Diederich vom Ellerbusch 45, dass die »engobierten« Dachpfannen des Nachbarn die Sonne unzumutbar reflektieren, wurde nicht stattgegeben. Das Regierungspräsidium argumentiert mit dem Herstellungsverfahren und hält die Tonschlammbeschichtung nicht für vergleichbar mit einer durchgängigen Glasschicht. Die Verwendung glänzender (glasierter) Dachziegel ist in dem Wohngebiet verboten.
Die Stadt Bielefeld hatte den Dachziegeln, mit denen der Eigentümer des Hauses am Ellerbusch Nr. 30 sein Haus eingedeckt hat, bereits eine »gewisse Porigkeit« bescheinigt. Barbara Diederich: »Bei der Bauberatung der Stadt hat man uns gesagt, man habe aber auf jeden Fall auch die Auswirkungen im Blick.« Und die sind ihrer Meinung nach blendend. Das Ehepaar will nun einen Anwalt kontaktieren.

Artikel vom 29.09.2006