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Kirchenaustritt bei
der Bank melden


Berlin (Reuters). Wer aus der Kirche austritt, soll das künftig auch seiner Bank melden, um den Abzug von Kirchensteuern auf Kapitalerträge zu vermeiden. Das sieht ein Vorschlag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor. Die Bank führe dann den um die Kirchensteuer verminderten Steuerteil an den Fiskus ab. Bislang müssen die Einkünfte aus Kapitalerträgen im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden. Mit der geplanten Abgeltungsteuer, würde dieses Verfahren entfallen, weil die Bank den Steueranteil direkt und anonym an den Staat überweist.

Artikel vom 29.09.2006