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Fünf Jahre Einsatztruppe »Müll im Grün«


Bielefeld (uj). Bielefelds zahlreiche Grünflächen sind ein Aushängeschild der Stadt. Dies nicht zuletzt dank der Einsatztruppe »Müll im Grün«, die seit fünf Jahren die Parks und Anlagen von illegalen Müllablagerungen befreit. Grund für Oberbürgermeister Eberhard David, sich bei den Mitarbeitern persönlich zu bedanken.
Auf Initiative von David gegründet, zählt der Einsatztruppe »Müll im Grün« zu einer wichtigen Institution der Stadt. Sorgen doch die acht Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Grünunterhaltung des Umweltbetriebs gemeinsam mit zwölf Freigängern der JVA dafür, dass die repräsentativen Grünanlagen wie Sparrenburg, Bürger- und Nordpark regelmäßig von Unrat befreit werden.
»Pro Jahr werden durchschnittlich 500 Tonnen Unrat aus den Grünanlagen entfernt«, verdeutlicht Klaus Kugler-Schuckmann, Technischer Betriebsleiter im Umweltbetrieb der Stadt. Vornehmlich auf den Altglas-Plätzen lagerten schwarze Schafe häufig auch jeglichen anderen Abfall ab. Frei nach dem Motto »da kann ich meine alte Couch-Garnitur gleich mit entsorgen«, weiß Kugler-Schuckmann. Von insgesamt vier Einsatzteams wurde daher eines speziell für die Reinigung der Containerstellplätze abgestellt.
Alleine »Müll im Grün« kostet den Steuerzahler 635 000 Euro im Jahr. Einige weniger Abfallsünder belasten somit die Allgemeinheit erheblich. Erinnert sei in diesem Zusammenhang, dass es sich bei der illegalen Entsorgung von Abfällen in freier Natur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann.
Nebenbei erfüllt die Aktion »Müll im Grün« einen wichtigen gesellschaftlichen Zweck, trägt doch der Einsatz von Freigängern zur Resozialisierung der Strafgefangenen bei. »Trotz einiger Vorbehalte am Anfang gab es keinerlei Vorkommnisse. Für unsere Strafgefangenen ist das eine sinnvolle Beschäftigung an der frischen Luft«, weiß Uwe Nelle-Cornelsen. »Es macht auch Spaß«, unterstreicht einer der Freigänger. Und manch einer träumt gar von einem festen Arbeitsplatz beim UWB nach der Haftentlassung.

Artikel vom 30.09.2006