Bielefeld (WB/ef). Das Arbeitsgericht Bielefeld hat gestern die Betriebsratswahl des Einzelhandelsunternehmens Jibi in Bielefeld und im Kreis Gütersloh (34 Filialen, 800 Beschäftigte) für unwirksam erklärt. Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass auf den Wählerlisten die Mitarbeiter der Zentralverwaltung nicht mit aufgeführt gewesen seien. Die Wahl war von Beschäftigten und der Gewerkschaft Verdi angefochten worden. Verdi warf den Führungskräften von Jibi zudem Einflussnahme auf die Wahl vor.