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Kaiserschnitt zu spät - Babys sterben

Patientenanwalt Schmitz kritisiert mangelhaftes Geburtenmanagement

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WB). Etwa 2700 Babys sterben in Deutschland jedes Jahr bei der Geburt - oftmals, weil der Arzt einen Fehler macht. Die Zahl der durch medizinische Kunstfehler behinderten Kinder ist in keiner Statistik erfasst.
Anwalt Olaf Schmitz aus Bad Lippspringe

»Vor allem in kleineren Krankenhäusern ist das Geburtsmanagement bei auftretenden Komplikationen - auch durch Personalmangel - oft unzureichend«, hat der Bad Lippspringer Patientenanwalt Olaf Schmitz festgestellt. Zwei tragische Fälle haben ihn aktuell in dieser Einschätzung bestärkt. Für die betroffenen Mütter erstritt er in außergerichtlichen Vergleichen Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Bei Marion K. (25) aus Paderborn hatten sich schon in den letzten Schwangerschaftswochen Probleme abgezeichnet. »Trotz eindeutiger Hinweise auf erhebliche Komplikationen«, so Schmitz, habe sich der Arzt zu spät zu einer operativen Entbindung entschlossen. Da war das Kind durch eine Sauerstoffunterversorgung bereits schwer geschädigt. Zwei Wochen kämpfte der kleine Lars um sein Leben - er hatte keine Chance. Die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses zahlte den Eltern 24 000 Euro Schmerzensgeld und Beerdigungskosten.
Nur wenige Minuten lebte die kleine Tochter von Claudia R. (38) aus Werl (Kreis Soest). Obwohl sich eine Ablösung der Plazenta bereits anbahnte, hatte der Belegarzt im Krankenhaus zu lange mit dem Kaiserschnitt gewartet. Das »Management der Geburtshilfe ist nicht mit der größtmöglichen Sorgfalt durchgeführt worden«, urteilte ein gynäkologischer Sachverständiger. Die Geburt hätte viel früher eingeleitet werden müssen. »Die Zeitspanne, die mit dem Zuwarten verloren ging, ist mit entscheidend, dass das Kind unzureichend mit Sauerstoff versorgt wurde und deshalb im Geburtsvorgang verstorben ist«, heißt es in dem Gutachten.
»Offenbar war der Arzt maßlos überfordert. Die Mutter hatte ihn sogar angefleht, endlich einen Kaiserschnitt durchzuführen«, berichtet Rechtsanwalt Schmitz. Der Arzt zahlte außergerichtlich 12 000 Euro.

Artikel vom 28.09.2006