Minden (WB). Vom 1. Oktober an muss Geflügel in Teilen des Kreises Minden-Lübbecke wieder im Stall bleiben, und zwar bis zum 28. Februar. Die Stallpflicht gilt in der Weseraue und am Großen Weserbogen, in den Städten Petershagen, Minden, Porta Westfalica und Bad Oeynhausen sowie in Teilen Stemwede-Oppenwehes. In diesen Gebieten gibt es Rastplätze für Wildvögel, die möglicherweise das gefährliche Vogelgrippevirus einschleppen könnten.