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88-jährige Frau
stirbt Hungertod


Düsseldorf (dpa). Nach dem Hungertod einer Seniorin (88) hat das Düsseldorfer Schwurgericht deren Tochter gestern zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt - wegen »Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen«. Die 69-Jährige Tochter sei mit der Pflege ihrer Mutter psychisch und physisch überfordert gewesen, sagte der Richter. Die Mutter war mit nur noch 25 Kilogramm Körpergewicht an Auszehrung gestorben.

Artikel vom 28.09.2006