Düsseldorf (dpa). Nach dem Hungertod einer Seniorin (88) hat das Düsseldorfer Schwurgericht deren Tochter gestern zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt - wegen »Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen«. Die 69-Jährige Tochter sei mit der Pflege ihrer Mutter psychisch und physisch überfordert gewesen, sagte der Richter. Die Mutter war mit nur noch 25 Kilogramm Körpergewicht an Auszehrung gestorben.