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Die eigene Lebensplanung wird zu Makulatur

»Elternunterhalt«: Sozialämter nehmen sich erfahrungsgemäß das, was zu holen ist


Ergänzende Anmerkungen zu der Leserzuschrift »Das ist praktisch Sippenhaft« machen diese Leser:
Das Unterhaltsrisiko beginnt nicht erst bei der Geburt der eigenen Kinder, sondern bereits bei der eigenen Geburt. Wer das Pech hat, als Kind von Eltern (oder eines Elternteils) geboren zu werden, die im Alter pflegebedürftig im Heim leben müssen, wird praktisch über Nacht unverschuldet zum »Unterhaltsschuldner«, wenn die Ersparnisse der Eltern aufgezehrt sind. Das ist bei den heutigen hohen Heim- und Pflegekosten relativ schnell der Fall.
Wenn das Sozialamt von den erwachsenen Kindern Unterhalt für deren Eltern (oder ein Elternteil) fordert, werden die eigenen Lebensplanungen und die der Familie zu Makulatur, dann geht, was vielleicht in einem langen Erwerbsleben erspart wurde, um im Alter selbst finanziell ein wenig abgesichert zu sein, bis auf ein geringes »Schonvermögen« verloren.
Über die Behauptung des Sozialamtes, alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die den Unterhaltspflichtigen schützen, könnte man nur lachen, wenn die Angelegenheit für die Betroffenen nicht so traurig wäre. Wer sich mit der Materie »Elternunterhalt« befassen musste, weiß, dass die Sozialämter in der Regel nehmen, was beim »Unterhaltspflichtigen« zu holen ist, auch wenn der selbst vielleicht an der Schwelle zum Rentenalter ist.
Der Gesetzgeber ist auf dem Feld des Elternunterhalts praktisch noch nicht tätig gewesen. Allein die Gerichte fallen den Sozialbehörden gelegentlich in den Arm, wenn deren Forderungen den »Unterhaltspflichtigen« gegenüber allzu dreist sind. Denn die müssen mit ihren Familien ihr eigenes Leben leben (und finanzieren), können aber wegen der Unterhaltszahlungen oftmals ihre Zukunftspläne und die ihrer Familie nicht mehr verwirklichen.
ANGELA und
MANFRED GÄRTNERSpenge

Artikel vom 30.09.2006