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Recht auf Energie

Konzerne dürfen Versorgung nicht einstellen


Berlin/Paderborn (Reuters/ef). Energiekonzerne dürfen nach Angaben des Bundeskartellamts ihren Kunden nicht einfach den Strom- oder Gashahn abdrehen, wenn diese höhere Preise nicht zahlen wollten. Viele Verbraucher hätten sich darüber beschwert, dass Versorger sie damit unter Druck setzten, wenn sie höhere Preise nicht akzeptieren wollten, teilte das Amt gestern mit.
»Wenn Energieversorgungsunternehmen eine solche Drohung aussprechen, ohne dass die angezweifelte Billigkeit der Preiserhöhung nachgewiesen oder durch Gericht festgestellt ist, ist das ein missbräuchliches Verhalten«, warnte Kartellamtschef Ulf Böge. Die Energieunternehmen missbrauchten durch ein solches Vorgehen ihre »faktische Monopolstellung«. Das Amt will in solchen Fällen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, das zu Geldbußen von einer Million Euro führen könne. Bei einem funktionierenden Wettbewerb könnten Kunden auf andere Versorger ausweichen, hieß es.
Rückendeckung erhielten die Verbraucher auch vom Bundesrat. Das Gremium schuf die gesetzliche Grundlage dafür, dass Energieunternehmen eine Versorgungspflicht gegenüber Verbrauchern haben. Laut Bürgerinitiative Energiepreise, Delbrück, gibt es allein bei EON Westfalen Weser 3000 so genannte Gaspreisverweigerer. 2000 Haushalte zahlten nach Schätzung der Initiative ihren Strompreis nicht vollständig.
Ein Durchschnittshaushalt mit einem Gasverbrauch von 20000 Kilowattstunden hält nach Angaben von Horst Hamprecht, Vorsitzender der Initiative, monatlich etwa 25 Euro zurück.

Artikel vom 26.09.2006