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Jetzt kostet's Eintritt:
500 Euro pro Semester

Von Laura-Lena Förster
Weg sind sie, die 500 Euro - zumindest aus Sicht eines Erstsemesters. Es ist beschlossen: Von diesem Semester an müssen all jene, die ein Studium an der Uni oder der Fachhochschule (FH) Bielefeld beginnen, zahlen. Der Senat der Uni Bielefeld hatte dies am 12. Juli beschlossen, die FH bereits am 21. Juni eine Satzung vorgelegt. Die Proteste der Studenten, die Besetzungen und auch die gewalttätigen und kriminellen Aktionen waren vergebens. Vom Sommersemester an werden alle zahlen müssen.

Studienbedingungen und die Lehre verbessern, das wollen Uni und FH gleichermaßen mit den zusätzlichen Einnahmen. Welche Fakultät wieviel Geld bekommen wird, um bei-
spielsweise zusätzliche Hilfskräfte und Tutoren einzustellen, muss noch entschieden werden. Die Uni räumt den Studenten bei der Verteilung nach eigenen Angaben ein weitreichendes Mitspracherecht und die Möglichkeit zur Kontrolle ein. So sollen die entscheidenden Gremien auf zentraler wie auch auf Fakultätsebene jeweils zur Hälfte mit Studenten und Lehrenden besetzt werden.
Wer schon studiert, an einer Hochschule eingeschrieben ist oder diese gewechselt hat, wird sowohl an der Uni als auch an der FH erst vom Sommersemester an einen Studienbeitrag leisten müssen. An der FH beträgt dieser ebenfalls 500 Euro. Lediglich Studenten in einem Verbundstudium
zahlen 350 Euro pro Semester. Die Uni sieht eine Staffelung vor: Je länger ein Student eingeschrieben ist, desto geringer ist der Beitrag. Wer im Wintersemester 2006/07 im zweiten und dritten Hochschulsemester eingeschrieben ist, zahlt während des gesamten Studiums 400 Euro pro Semester. Auf jene, die im vierten und im fünften Semester studieren, kommen 300 Euro zu, auf jene im sechsten und siebten Semester 200 Euro. Wer im achten Hochschulsemester oder länger (bis zum 14.) eingeschrieben ist, muss 100 Euro überweisen.
Die Uni will damit berücksichtigen, dass bereits eingeschriebene Studenten nicht mehr in dem Maße von den verbesserten Lehr- und Studienbedingungen, die ja geplant sind, profitieren werden. Diese Staffelung ist in NRW bislang einmalig. Die Uni betrachtet sie als »besondere Vertrauensschutz- und Ü-bergangsbestimmung«.
Zahlen müssen künftig auch Gast- und Zweithörer. Von Gasthörern verlangt die FH vom Wintersemester an einen allgemeinen Beitrag in Höhe von 100 Euro pro Semester. Die Zweithörer werden diese erst im Sommersemester zücken müssen. In beiden Fällen wird die Zulassung davon abhängig gemacht, ob tatsächlich gezahlt wurde. Einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung von Studienbeiträgen können Bielefelder Uni- und FH-Studenten nur in folgenden Fällen stellen:
l bei Beurlaubung, Praxis- oder Auslandssemester,
l Ausländer in einem Programmstudium (insbesondere Erasmus),
l Erziehung und Pflege minderjähriger Kinder,
l Gremientätigkeit (Mitwirkung in Organen der Hochschule, der Studentenschaft und des Studentenwerks),
l Wahrnehmung des Amtes der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten,
l schwerer Behinderung oder Krankheit, die die Studienzeit verlängert.
Bei der Befreiung von Studenten mit Kind geht die Uni nach eigenen Angaben wiederum so weit wie keine andere Hochschule in NRW. So sieht das vom Landtag beschlossene Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (HFGG) nur eine Befreiung von mindestens drei Semestern vor. Der Bielefelder Senat hat sich aber auf eine Regelung bis maximal »Regelstudienzeit plus vier Semester« geeinigt.
Von einer weiteren Abweichung vom Gesetz profitieren ausländische Studenten. Obwohl sich fast alle Hoch-








schulen dafür stark
ge-
macht hatten, wurden ihnen kein Darlehensanspruch eingeräumt.
An der Uni sollen sie, sofern sie qualifiziert und bedürftig sind, ein Stipendium bekommen. Die FH will jene Studenten für ein oder mehrere Semester von der Beitragspflicht befreien, wenn sie, die Hochschule, »ein besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit mit dem Herkunftsland hat«. Die Entscheidung trifft das Rektorat.
Wer nicht sofort 500 Euro




























   
oder weniger bezahlen kann, hat die Möglichkeit, ein Darlehen bei der NRW-Bank zu beantragen, das heißt die Beitragszahlung nachzulagern. Anspruch haben alle deutschen und diejenigen ausländischen Studenten, die die BAföG-Voraussetzungen erfüllen. Die Bonität wird nicht geprüft, die Zinsen sind vergleichsweise niedrig, die Dauer beinhaltet die Regelstudienzeit plus vier Semester (bei konsekutivem Masterstudiengang plus zwei Semester). Die Uni legt noch eins drauf: Ist die Darlehensberechtigung abgelaufen, das Studium aber noch nicht beendet, werden zwei beitragsfreie Semester gewährt. So soll ein Studienabbruch kurz vor dem Schluss verhindert und zudem ein sinnvolles Teilzeitstudium ermöglicht werden. Die Uni will so ein stückweit Verantwortung übernehmen.
Allerdings: Die »Studienvergangenheit«
       
  wird bei dem Darlehen der NRW-Bank ange-
     rechnet, es sei denn, der Hochschul- oder Studiengangwechsel wurde vor Beginn des dritten Semesters vorgenommen. Zurück gezahlt werden muss das Darlehen spätestens      zwei Jahre nach dem Studienabschluss in Raten von monatlich 50 bis 150 Euro. Bei Zahlungsunfähigkeit ist eine Stundung möglich. 10 000 Euro ist die maximale Schuldengrenze für BAföG-Empfänger.
Wer weitere Fragen hat, wende sich an die Studentensekretariate. Stefan Burchert (Uni) ist erreichbar unter Telefon 05 21 / 1 06 34 10 (E-Mail studsek@uni-bielefeld.de).
Das Studentensekretariat der FH ist per E-Mail unter studierendensekretariat@fh-bielefeld.de oder telefonisch unter 05 21 / 1 06 77 12 (Buchstaben A bis J und T bis Z) sowie unter Telefon 05 21 /1 06 77 07 (Buchstaben K bis S) erreichbar.

Artikel vom 10.10.2006