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EON-Prozess: Richter abgelehnt


Paderborn/Dortmund (WB/ef). In dem Verfahren EON Westfalen Weser gegen mehrere Tarifkunden hat das Landgericht Dortmund die Ablehnung der Handelsrichter »wegen der Besorgnis der Befangenheit« für begründet erklärt. Dies bedeutet aber nicht, dass die Richter tatsächlich befangen sind, betonte die Kammer. Sowohl die beiden Handelsrichter als auch der Vorstand des EON-Erdgasvorlieferanten gehörten dem gleichen IHK-Präsidium an. Der Prozess wird am 18. Oktober fortgesetzt.

Artikel vom 20.09.2006