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...ein Wiesbadener Tipper, der von der hessischen Lotto-Gesellschaft Einsätze von mehr als 250 000 Euro zurück haben will. Er beruft sich dabei auf seine Spielsucht. Das Landgericht Wiesbaden hat seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe aber mangels Erfolgsaussicht abgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin gestern bestätigte. Er habe nicht plausibel machen können, dass er wegen seiner angeblichen Spielsucht geschäftsunfähig sei. Der Lottospieler lässt jedoch nicht locker. Er hat inzwischen Beschwerde gegen die Ablehnung eingelegt.

Artikel vom 22.09.2006