Detmold (WB). Nach weiteren Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit ist auch Ostwestfalen-Lippe zum Beobachtungsgebiet erklärt worden. Wiederkäuer, wie Rinder, dürfen nur mit Genehmigung des Veterinäramtes zu Schlachtbetrieben außerhalb des Gebietes transporiert werden. Das Beobachtungebiet umfasst bereits ganz NRW sowie Teile von Niedersachsen und Hessen.