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...das Hessische Landessozialgericht, das einem Sozialhilfeempfänger das Recht abgesprochen hat, dass ihm das Geld direkt in die Wohnung gebracht wird. Geklagt hatte ein 73 Jahre alter Mann aus Wiesbaden. Er hat kein eigenes Konto und wollte erreichen, dass ihm die Sozialhilfe direkt an seine Wohnungsadresse zugestellt wird. Da er keine gesundheitlichen Einschränkungen geltend gemacht hatte, lehnte die Stadt Wiesbaden dies ab. In einem Eilverfahren gaben die Richter der Stadt Recht. Es sei dem Mann zuzumuten, das Geld beim Amt abzuholen.

Artikel vom 19.09.2006