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Sozialamt kann auch
Kosten einfordern


Steinhausen (WV). Völlig überraschend kann man plötzlich vor dem Problem stehen, dass die pflegebedürftigen Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht werden müssen. Wenn dann die Rente der Eltern oder die Ansprüche aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Unterbringungskosten abzudecken, tritt oft das Sozialamt ein.
Das Sozialamt kann allerdings auf die unterhaltspflichtigen Kinder zurückgreifen und die an die Eltern erbrachten Leistungen zurück fordern. Rechtsanwalt Gerken zeigt in diesem Volkshochschul-Vortrag die rechtlichen Grundlagen für solche Rückforderungsansprüche und bestehende Lösungsmöglichkeiten auf. Der VHS-Vortrag findet am Dienstag, 19. September, ab 19.30 Uhr, in der Grundschule Steinhausen statt.

Artikel vom 18.09.2006