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Zu viele Sicherheiten

Nicht mehr als drei Kaltmieten Kaution


Wohnungs- und Hauseigentümer haben häufig Angst vor zahlungsunfähigen Mietern. Mit Kautionen oder Bürgschaften versuchen sie vorzubeugen. Dabei gilt es aber nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg, Grenzen einzuhalten (Aktenzeichen: 6 U 75/05).
Ein Immobilienbesitzer hatte von einer Frau, an die er seine Wohnung vermieten wollte, drei Monats-Kaltmieten als Kaution und zusätzlich noch einen Bürgen verlangt. Nachdem das alles geschehen war, wurde der Vertrag geschlossen. Prompt kam es später so, wie der Eigentümer befürchtet hatte: Die Mieterin zahlte nicht mehr, zog aus und hinterließ die Wohnung in einem verwahrlosten Zustand. Mietschulden und Renovierungskosten von mehr als 10 000 Euro standen nur 1200 Euro Kaution gegenüber. Den Rest sollte der Bürge übernehmen.
Die Richter entschieden, dass der Bürge nicht bezahlen müsse. Bei den Sicherheiten im Mietvertrag sei eindeutig übertrieben worden. Die Absicherungen dürften die Höhe von drei Kaltmieten nicht überschreiten.

Artikel vom 22.09.2006