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Verfahren wird
fortgesetzt

Falsche Angaben im Asylantrag

Bad Oeynhausen(sae). Im Prozess gegen Andrea P. und Axel D. (alle Namen geändert) wegen des Vorwurfs einer Scheinehe konnte auch am zweiten Verhandlungstag kein Urteil gefällt werden (WESTFALEN-BLATT 13.9.). sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger von Andrea P. wollen zu dieser Sache erneut den Ex-Ehemann der Angeklagten, Bernd P., sowie eventuell weitere Zeugen hören.

Kompliziert wird dieser Fall von Betrug durch ein laufendes Verfahren gegen den Ex-Ehemann der Angeklagten. Bernd P. wird beschuldigt, Menschenhandel betrieben und Menschen illegal nach Deutschland eingeschleust zu haben. Im Rahmen der Ermittlungen gegen Bernd P. hatte sich der Verdacht erhärtet, dass auch seine Ex-Frau Andrea P., mit der er nun wieder zusammenlebt, mit dem Mitangeklagten Axel D. eine Scheinehe führt. Dies bestätigten die gestern vor Gericht erschienenen Zeugen mehrheitlich. Ebenso widerlegten sie einige Aussagen der Zeugen vom ersten Verhandlungstag. Mit Befremden nahmen sie zur Kenntnis, dass sich die Mehrheit dieser Zeugen nicht mehr an ihre Aussagen bei der Polizei erinnern konnten. Vielmehr bekräftigten sie, die bei der Polizei aufgenommenen Aussagen hätten mit ihren eigenen Ermittlungen gegen Bernd P. und den Erkenntnissen aus der Observierung der Wohnung der Angeklagten übereingestimmt.
Neue Erkenntnisse über die tatsächlichen Wohnverhältnisse der beiden Angeklagten ergaben sich daher gestern nicht. Allerdings wurde festgestellt, dass die Angeklagte und ihr Ex-Ehemann bereits bei ihrem Antrag auf Asyl im November 1994 falsche Angaben gemacht haben. Ihre Ehe war im Mai 1994 geschieden worden, doch im Asylantrag bezeichneten sie sich weiter als verheiratet.
Zeuginnen der Wohngeldstelle des Sozialamtes Bad Oeynhausen sagten aus, auch bei einer eheähnlichen Gemeinschaft der Angeklagten mit ihrem Ex-Ehemann hätte der Anspruch auf Wohngeld bestanden. Er wäre unter Umständen sogar höher ausgefallen, wenn vier Menschen in der Wohnung gemeldet gewesen wären. Aufgrund dieser Aussagen stellte der Verteidiger den Antrag auf eine erneute Aussage des Ex-Ehemannes. Da dieser sich wiederum in einem eigenen Verfahren befindet und sich durch seine Aussage belasten könnte, wurde die Fortsetzung auf Dienstag, 26. September, verschoben.

Artikel vom 15.09.2006