Warburg (WB/ski). Der Kreis Höxter hat mit einer Strafanzeige einen Erfolg gegen die Telefonabzocke erzielt: Weil sie mit irreführenden Telefonbucheintragungen den Anschein erweckt hatten, für das Straßenverkehrsamt Auskünfte zu erteilen, hat das Landgericht Bochum zwei Männer wegen Betruges zu Freiheitsstrafen von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Kreis Höxter waren die Täter besonders gewieft vorgegangen. Ihre Nummer »695« unterschied sich nur durch einen Zahlendreher von der des Kreises, die »965« lautet. Lokalteil