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Gericht stoppt Führerscheintourismus


Münster (dpa). Das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster hat dem EU-Führerscheintourismus einen Riegel vorgeschoben. Im konkreten Fall hatte ein notorischer Promille-Sünder einen tschechischen Führerschein erworben, um die medizinisch-psychologische Untersuchung zu umgehen. Er berief sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Das EuGH-Urteil gelte nicht in Missbrauchs-Fällen, begründeten die Münsteraner Richter. Az.: 16 B 989/06

Artikel vom 15.09.2006