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Neue Regeln für Brauchtum

Osterfeuer-Verordnung vorbereitet

Löhne (ke). Händeringend wünscht sich der Leiter des Löhner Ordnungsamtes, Wolfgang Greinke, eine städtische Verordnung, die Regeln nennt für die künftige Durchführung der Osterfeuer. Er möchte sich und seinen Mitarbeitern ebenso wie ratsuchenden Bürgern unnötige Auseinandersetzungen ersparen.

Dies wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses deutlich, der sich in einstündiger Diskussion mit einem Thema beschäftigte, das im Frühjahr hohe Wellen geschlagen hatte. Bürgerproteste sahen nach Einschränkungen bei der Genehmigung altes Brauchtum in Gefahr. Eine Reihe von Anhaltspunkten für örtliche Bestimmungen lieferte Dr. Peter Queitsch, Dezernent des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Er nahm auch zum Thema Regenwasser-Entsorgung (Bericht auf Lokalseite 1) an der Sitzung des Hauptausschusses teil.
Queitsch nannte letzte Änderungen in der Gerichtssprechnung und empfahl eine enge Auslegung der Bestimmungen, um Regressansprüche zu vermeiden. So nannte er das Beispiel des Asthmatikers, der bisher wegen Osterfeuern verreiste und nun womöglich vor Gericht Ansprüche geltend machen könne.
Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Landes sei das Verbrennen pflanzlicher Abfälle nicht erlaubt, Ausnahmegenehmigungen für Landwirte jedoch zulässig.
Die so genannten Oster-, Martins- und Johannisfeuer würden eine Sonderstellung einnehmen. Sie seien als Brauchtumsfeuer nur erlaubt, wenn Nachbarschaften oder die Allgemeinheit weder gefährdet oder erheblich belästigt würden.
Außerdem müsse jedermann Zutritt zu den Feuern haben, was entsprechend bekanntzumachen sei. In der Regel handele es sich bei privaten Nachbarschaftsfeuern nicht um derartige öffentliche Veranstaltungen. Als Mindestabstand zu Gebäuden wurden 80 bis 100 Meter je nach der Höhe des Brennstapels genannt.
Einstimmig wurde die Frage der künftigen Regelung in Löhne zur Behandlung in den Rat verwiesen, der am Mittwoch kommender Woche zusammentritt. Auf der Grundlage der vom Städte- und Gemeindebund erstellten Musterregelung möchte die Stadtverwaltung eine ordnungsbehördliche Verordnung in Kraft setzen, die auf Löhner Bedürfnisse zugeschnitten werden soll.

Artikel vom 15.09.2006