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Mit dem Versand von preiswerteren Medikamente ist DoMorris groß geworden.

Bittere Pille für DocMorris

Gericht ordnet Schließung der Apotheke an

Saarbrücken (Reuters). Die niederländische Versandapotheke DocMorris muss einem Gerichtsentscheid zufolge ihre im Juli eröffnete erste deutsche Filiale in Saarbrücken vorerst wieder schließen.

DocMorris und die saarländische Landesregierung kündigten umgehend an, Beschwerde gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung (Az 3 F 38/06) einzulegen.
Hätte das Urteil Bestand, wären möglicherweise die Expansionsziele der Firma in Gefahr, die sich von der deutschen Präsenz - ihrem wichtigsten Markt - eine deutliche Steigerung des Arzneimittelverkaufs über das Internet erhofft.
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschied nach Angaben eines Gerichtssprechers in einem Eilverfahren, dass die Filiale des Internet-Händlers bis zu einer endgültigen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren geschlossen bleiben müsse. Die saarländische Regierung müsse eine entsprechende Schließungsverfügung erlassen. Das Verwaltungsgericht habe damit drei privaten Apothekern vorläufigen Rechtsschutz gewährt. »Im Wesentlichen beruht die Entscheidung auf dem so genannten Fremdbesitzverbot des deutschen Apothekergesetzes, wonach eine Apotheke auch einem gelernten Apotheker gehören muss,« sagte der Sprecher. Ob dieses Argument auch noch im Hauptsacheverfahren den Ausschlag geben wird, ist offen. Denn das Fremdbesitzverbot steht im Widerspruch zum europäischen Wettbewerbsrecht.
DocMorris kündigte an, alle rechtlichen Mittel gegen die Schließungsverfügung zu ergreifen. »Dies ist eine einsame Entscheidung eines Verwaltungsgerichts«, schimpfte Firmenchef Ralf Däinghaus.

Artikel vom 14.09.2006