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Witwe (40) zu
lebenslanger
Haft verurteilt

Mann erschlagen und zerstückelt

Von Christian Althoff
Detmold (WB). Sie ist erst 40 Jahre alt - und muss den Rest ihres Lebens hinter Gittern verbringen. Marina P. aus Horn-Bad Meinberg ist gestern vom Detmolder Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden - wegen Mordes an ihrem Ehemann Herbert Böhm (47).

Mit gesenktem Kopf und geschlossenen Augen hörte die Witwe zu, als der Vorsitzende Richter Michael Reineke das Urteil begründete. »Dieser Fleischklopfer ist der Schlüssel zu dem Fall«, sagte Reineke und nahm die Tatwaffe in die Hand. »Dieses Küchenwerkzeug wiegt nur 240 Gramm. Nie im Leben käme ein Mann auf die Idee, bei einem geplanten Mord eine so leichte Waffe einzusetzen!« Die Darstellung der Angeklagten, drei unbekannte Männer hätten am 28. Januar das Haus aufgesucht und Herbert Böhm mit dem Fleischklopfer getötet, sei ein Märchen, sagte Reineke. »Mörder bringen ihre eigene Waffe mit und suchen nicht in der Küche nach einem Tatwerkzeug. Und schon gar nicht machen sie sich die Mühe, die Leiche zu zersägen, in elf Pakete zu packen und in den Wald zu schaffen!« Außerdem habe Herbert Böhm keine Feinde gehabt.
Der Fleischklopfer sei auch der Beweis, dass Marina P. die Tat geplant und nicht im Affekt zugeschlagen habe, erläuterte Reineke. »Denn schließlich hat niemand ein solches Küchengerät griffbereit neben dem Bett liegen.« Die Blutspuren am Tatort hätten zweifelsfrei ergeben, dass Herbert Böhm geschlafen habe, als ihn in den frühen Morgenstunden der erste Schlag auf den Kopf getroffen habe.
»Weil die Waffe so leicht war, mussten Sie 20 bis 25 Mal zuschlagen, bis sich ihr Mann nicht mehr gerührt hat!«, rief der Vorsitzende Richter der Witwe zu. »Sie sind planvoll und heimtückisch vorgegangen!«
Sechs Verhandlungstage, nahezu 50 Zeugen und zahlreiche Sachverständige hatten das Motiv für den Mord allerdings nicht klären können. Reineke wies jedoch darauf hin, dass die Russin den Kaufmann Herbert Böhm 2005 nur aus finanziellen Interessen geheiratet und er sich für sie mit annähernd 60 000 Euro verschuldet hatte. »Zum Schluss war kein Geld mehr da, und Sie hassten ihren Mann, wie wir von Zeugen erfahren haben«, sagte der Richter.
Mit dem Strafmaß folgte das Schwurgericht dem Antrag von Oberstaatsanwalt Diethard Höbrink. Er hatte die Angeklagte in seinem Plädoyer als »abgebrüht« bezeichnet und erklärt, Marina P. habe sich »eine abenteuerliche Geschichte zurechtgezimmert«, um einer Verurteilung zu entgehen. »Tatsächlich jedoch waren Sie es, der Herbert Böhm erschlagen und im Badezimmer zersägt hat!« Weil es Marina P. nicht gelungen sei, die sterblichen Überreste in einer Zinkwanne im Garten des Hauses zu verbrennen, habe sie sie in Tüten verpackt und in einen nahen Wald geschafft.
Strafverteidiger Detlev Stoffels hatte unter dem spontanen Gelächter der Zuschauer einen Freispruch für seine Mandantin gefordert. »Ich habe ihr erklärt, dass ein Geständnis strafmildernd sein würde, aber sie bleibt bei ihrer Aussage, und ich glaube ihr.« Viele der angeblich belastenden Indizien seien keineswegs so eindeutig wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, sagte Stoffels.
Zu Beginn des letzten Verhandlungstages hatte das Gericht den Antrag des Verteidigers abgelehnt, das Gehirn der Angeklagten von dem Bielefelder Neuropsychologen und »Wahrheitsforscher« Professor Hans-Joachim Markowitsch untersuchen zu lassen.
Reineke: »Es ist unmöglich, durch Kernspintomographie festzustellen, ob jemand lügt oder nicht.«

Artikel vom 14.09.2006