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Gammelfleisch

Behörden bleiben ratlos


Die Dreistigkeit ist kaum noch zu überbieten: Bereits mit 27 Jahren wurde ein Geflügelfleischhändler aus Niedersachsen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er trotz Verbotes mit Fleisch gehandelt hatte. Heute ist der Händler 46 Jahre alt und sitzt seit Dienstag in Untersuchungshaft.
Er hat von den kriminellen Machenschaften, Gammelfleisch zu verkaufen, nicht gelassen. Selbst am Dienstag, als ihm der Haftbefehl verkündet wurde, log er vor Gericht, so dass ihn die Richterin zunächst wieder laufen lassen musste. Erst die Hartnäckigkeit der Staatsanwaltschaft Oldenburg ist es zu verdanken, dass der Mann wenige Stunden später erneut verhaftet wurde. Die Beweise waren zu erdrückend.
Im Hinblick auf die behördlichen Kontrollen ist vielfach nur Ratlosigkeit zu erkennen. Es wird immer wieder bekräftigt, alles in der Macht stehende zu tun, um den Kriminellen in der Fleischbranche das Handwerk zu legen. Eine ganze Branche steht hier nicht am Pranger. Am Pranger stehen miese Geschäftemacher, die eine ganze Branche in Verruf bringen. Und die Behörden müssen sich vorhalten lassen, zu lasch vorzugehen. Die wachsende Verunsicherung der Verbraucher bleibt.
Sicher ist nur eins: Der Kauf im bekannten Supermarkt, beim Fleischer um die Ecke oder beim Bauern des Vertrauens ist derzeit die einzige Möglichkeit, nicht auf Gammelfleisch beißen zu müssen. Ernst-Wilhelm Pape

Artikel vom 14.09.2006