Düsseldorf (WB). Der Bundesfinanzhof hat das Steuerprivileg für Geländewagen endgültig gekippt. Diese Wagen mit mehr als 2,8 Tonnen Gesamtgewicht dürfen nicht mehr wie Lkw nach Gewicht, sondern müssen wie Pkw nach Hubraum besteuert werden. Damit hat das Gericht Urteile unterer Instanzen aufgehoben, die den Steuervorteil im EU-Recht begründet sahen. Az.: VII B 333/05