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Werbeanrufe nicht
länger zulässig


Hamm (dpa). Handynutzer müssen keine Werbeanrufe auf ihrem Telefon dulden. Das gelte auch, wenn im Vertrag eine Klausel enthalten sei, die Werbeanrufe erlaube, entschied das OLG Hamm. Die Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot, weil sie im Vertrag an versteckter Stelle stehe. Das Gericht schob damit dem florierenden Telefonnummernhandel bei Mobilfunkanbietern einen Riegel vor.Az.: 4 U 78/06

Artikel vom 12.09.2006