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Das Kombilohn-Modell der Weisen

l Das Arbeitslosengeld II wird auf 241 Euro gesenkt, die Hinzuverdienstmöglichkeit verbessert. Der volle ALG-II-Regelsatz von 345 Euro wird an eine Tätigkeit geknüpft - in einem regulären Job oder im gemeinnützigen Bereich.
l Die Minijob-Grenze sinkt von 400 auf 200 Euro. Arbeitseinkommen bis zu 200 Euro monatlich werden dann voll auf das ALG II angerechnet, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse unattraktiv gemacht. Grund: Minijobs hätten sich nicht als »Brücke« in den ersten Arbeitsmarkt erwiesen.
l Im Einkommensbereich zwischen 200 und 800 Euro sollen die Betroffenen 50 Cent von jedem selbst verdienten Euro behalten. Derzeit sind es 20 Cent. Das Gutachten: Die, die keine reguläre Stelle finden, »können ihre Unterstützungsleistung stets durch Tätigkeiten auf dem zweiten Arbeitsmarkt (Arbeitsgelegenheiten) wieder auf das derzeitige Niveau bringen«. Dies garantiere die Einhaltung des verfassungsrechtlich gebotenen Mindestsicherungsniveaus und fördere zugleich die Arbeitsbereitschaft.

Artikel vom 09.09.2006