Düsseldorf (dpa). Im Streit um mehr Wettbewerb beim Lotto hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Position der staatlichen Anbieter zumindest kurzfristig gestärkt. Demnach dürfen gewerbliche Spielvermittler vorerst nicht beliebige Spieleinsätze annehmen. Die entsprechende Anordnung des Bundeskartellamtes sei bis zum 1. November ausgesetzt worden, sagte eine OLG-Sprecherin.