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Bremse manipuliert -
fristlose Kündigung

LAG Hamm bestätigt das Bielefelder Urteil


Bielefeld (uko). Wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich am Bremssystem des Transportfahrzeugs eines Arbeitskollegen manipuliert, führt das zu einer außerordentlich fristlosen Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm jetzt festgestellt, das ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld bestätigte.
Die überaus problematische Fall trug sich im Mannesmann-Röhrenwerk in Brackwede zu, wo der 51-jährige Sepp B. (Name geändert) seit 1989 fest angestellt war. Die Vater von sieben Kindern war hier zuletzt als Kranfahrer beschäftigt. Am 25. Februar 2005 manipulierte er in der Abwesenheit eines Kollegen an der Bremse des von diesem Mann geführten Flurwagens.
B. band das Lenkrad mit einem Bindfaden fest und manipulierte an der Bremse derartig mit drei Kabelbindern, dass die Bremswirkung mindestens »stark beeinträchtigt wurde«. Zusätzlich legte er noch ein Kantholz auf die Ladefläche des Wagens. Als der Mitarbeiter nach einer Pause zu seinem Wagen zurückkehrte, bemerkte zumindest das Kantholz auf der Ladefläche und den Bindfaden am Lenkrad, nicht jedoch die Manipulation an der Bremse. Der Kollege verdächtigte sofort den Urheber, der auch zugab, sich am Lenkrad zu schaffen gemacht zu haben. Auf die Manipulation an der Bremse wies Sepp B. jedoch nicht hin. Der Kollege startete den Flurwagen, fuhr los und konnte aufgrund der blockierten Bremse nur mit Mühe einen Unfall vermeiden.
Die Röhrenwerke kündigten dem Mann am 7. März 2005 das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich fristgerecht zum 30. September 2005. Sepp B. indes setzte sich mit einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Bielefeld dagegen zur Wehr. Er sei stets von dem Kollegen provoziert worden, so lautete sein Argument.
Die 1. Kammer unter Vorsitz von Direktor Walter Klingebiel wies die Klage aber ab. Die 18. Kammer des Landesarbeitsgericht bestätigte den Spruch in der Berufung. Az. 1 Ca 931/05 und 18 Sa 2183/05

Artikel vom 08.09.2006