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»Bulle« bleibt in Bayern straffrei


Regensburg (WB). Ein Polizeibeamter darf in Ausnahmefällen straffrei als »Bulle« tituliert werden. Das hat das Landgericht Regensburg entschieden. Voraussetzung ist allerdings, dass man sich gleichzeitig in Bayern und im Halbschlaf befindet, berichtet der Bayrische Runkfunk.
Das Gericht musste sich mit folgendem Kasus beschäftigen: Zwei Polizeibeamte hatten früh morgensÊanÊeiner Wohnungstür geklingelt. WährendÊdie schlaftrunkeneÊDame des HausesÊöffnete, kam ihre Tochter - ebenfalls noch keineswegsÊim WachzustandÊ- hinzu und fragte: »San des d'Bullen?« Darauf die Mutter: »Ja, des san d'Bullen«. Prompt erstatteten die Beamten Anzeige. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Regensburg, das die Mutter wegen Beleidigung verurteilte.
Das Landgericht hob dieses Urteil nun aber auf. Begründung: Die Frau habe gar nicht die Absicht gehabt, die Polizisten zu beleidigen, da sie sich wegen ihrer Verschlafenheit in einer speziellen Situation befunden habe. Außerdem sei der Begriff »Bulle« in Bayern für Polizisten nicht automatisch beleidigend. Sonst könnte es ja auch nicht die TV-Serie »Der Bulle von Tölz« geben, ergänzte ein Justizsprecher.
Erstmals hatte das Amtsgericht Bonn im Jahr 1965 den Begriff »Bulle« als Beleidigung gegen Beamte eingestuft. Die Strafe damals: 50 D-Mark.

Artikel vom 08.09.2006