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Stadt muss jede
Biotonne leeren

Gefäß war Müllwerkern zu schwer

Von Uwe Koch
Lübbecke (WB). Biotonnen müssen unabhängig von ihrem Gewicht geleert werden. Das hat das Landgericht Bielefeld festgestellt und der Klage eines Bürgers gegen die Stadt Lübbecke stattgegeben.
Bernd Sasse-Westermann siegte vor Gericht.

Der Lübbecker Bernd Sasse-Westermann stellte am 18. Juli 2005 wie gewohnt seine Biotonne an den Straßenrand. Gefüllt war der Behälter mit Rasenschnitt und Bio-Abfällen aus dem Haushalt. Das stellte die die 8. Zivilkammer des Landgerichts ohne Zweifel fest, denn Zeugen konnten das Gegenteil nicht beweisen. Müllwerker Hermann J. erklärte vor Gericht, die Tonne habe durch den Hebearm des Müllfahrzeugs nicht angehoben werden können. Deshalb habe man sie ungeleert am Straßenrand stehengelassen. Abfälle dürfen nach der Entsorgungssatzung zwar nicht in die Tonnen »eingestampft werden«, doch sprach in diesem Fall auch nichts dafür, dass der Hausbesitzer dies getan hatte.
Nach Anhörung der Zeugen kam Richter Björn Uhlhorn zu dem zwingenden Schluss: »Die Kommune hat grundsätzlich sicherzustellen, eine Bio-Tonne auch bei vollständiger, aber ordnungsgemäßer Befüllung abzufahren.« Eine Begrenzung des Hebegewichts auf 100 Kilogramm, wie von der Kommune behauptet, sei mit der Satzung nicht zu vereinbaren. Die Satzung zur Abfallentsorgung der Stadt sehe lediglich vor, dass die Behälter »bewegt und entleert werden können«. Also müsse man eine Tonne rollen können, von einem Gewichtsmaximum sei nicht die Rede. Dass der Greifarm des Fahrzeugs den Behälter nicht habe heben können, sei, so Björn Uhlhorn, »nicht von entscheidender Bedeutung« gewesen.
Der Lübbecker hatte seinerzeit sofort eine Absetzmulde zur Entsorgung des Biomülls geholt. Die Kosten von 63,80 Euro muss jetzt die Stadt Lübbecke zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Az. 8 O 551/05

Artikel vom 07.09.2006