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Freispruch gefordert

Kanther-Prozess vor dem Bundesgerichtshof


Karlsruhe (dpa). Im Prozess um den hessischen CDU-Schwarzgeldskandal bekommt der ehemalige Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) möglicherweise eine neue Chance. Die Verteidigung forderte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Freispruch ohne neue Verhandlung, die Bundesanwaltschaft beantragte eine Teil-Aufhebung des Urteils vom April 2005. Das Landgericht Wiesbaden hatte Kanther wegen Untreue zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldauflage verurteilt. Dem Urteil zufolge war Kanther - bis 1987 Geschäftsführer und später Vorsitzender der Hessen CDU - für den Transfer von 20,8 Millionen Mark Schwarzgeld in die Schweiz und später nach Liechtenstein verantwortlich. Der BGH verkündet sein Urteil am 18. Oktober.
Zwar stufen die Bundesanwälte Kanthers Rolle beim Anlegen der schwarzen Kassen als strafbare Untreue ein. Allerdings monierten sie Begründungsmängel im Wiesbadener Urteil. Laut Bundesanwaltschaft war eines von Kanthers Motiven die Bekämpfung des Sozialismus mit Hilfe der schwarzen Kassen. Damit sei die Feststellung des Landgerichts nur schwer vereinbar, der CDU-Politiker habe bei seiner Mitwirkung an falschen Rechenschaftsberichten einen enormen Schaden für die CDU billigend in Kauf genommen.

Artikel vom 07.09.2006