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Anwalt geht
in Berufung


Herford (WB/ca). Der Streit um das verschwundene Millionenvermögen einer Witwe aus Herford geht jetzt in die nächste Instanz. Nachdem das Landgericht Bielefeld im Juli einen Herforder Rechtsanwalt und seine Ehefrau verurteilt hatte, Rechenschaft über den Verbleib von Geld und Schmuck abzulegen, ist das Ehepaar jetzt in die Berufung zum Oberlandesgericht Hamm gegangen. Das bestätigte gestern Dr. Reinhard Ruhe, der Vorsitzende der 6. Zivilkammer. Nach seiner Überzeugung hatte das Ehepaar eine Vorsorgevollmacht der Witwe missbraucht. Es geht um ein Millionenvermögen, von dem der Witwe nur noch 70 000 Euro geblieben sein sollen. Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Anwalt hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld eingestellt. Derzeit überprüft die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm allerdings, ob sie wieder aufgenommen werden müssen. »Das wird aber noch länger dauern, weil wir zunächst das Zivilurteil des Landgerichtes auswerten müssen«, erklärte gestern eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft.

Artikel vom 06.09.2006