Dresden (dpa). An Diabetes erkrankte Empfänger von Arbeitslosengeld II haben laut Sozialgericht Dresden keinen Anspruch mehr auf den seit 1997 empfohlenen Ernährungskostenzuschlag. Nach neuen ärztlichen Einschätzungen sei keine Spezialdiät, sondern kalorienreduzierte, fettarme und ballaststoffreiche Ernährung angeraten. Das entspreche gesunder Normalkost. Az: S 23 AS 1372/06 ER