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Hohe Auflagen
bei Dauerhaft


Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen an die nachträgliche Sicherungsverwahrung verschärft.
Nach einem gestern veröffentlichen Beschluss dürfen verurteilte Straftäter nur unter strengen Voraussetzungen über ihre Gefängniszeit hinaus nachträglich in Dauerhaft genommen werden. Damit gaben die Richter einem drogenabhängigen Gewalttäter Recht. Dieser sollte nach Verbüßung einer achtjährigen Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags weiter in Gefängnis bleiben, weil er im Vollzug auffällig geworden war und eine Therapie verweigert hatte. Die Kammer des zweiten Senats befand, die schon bei der Verurteilung bekannte Suchtproblematik des Mannes rechtfertige keine weitere Haft. Die Vorschrift war im Juli 2004 in Kraft getreten.

Artikel vom 06.09.2006