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Aktuelles Stichwort


Anti-Terror-Datei


In der Datei sollen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden »zu relevanten Personen und Objekten gespeichert werden. Dabei sollen neben den Grunddaten, die zur Identifizierung einer Person erforderlich sind, auch solche weitere Daten erfasst werden, die eine zuverlässige Gefährdungseinschätzung durch die Sicherheitsbehörden ermöglichen. Hierzu gehören insbesondere - Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen - Waffenbesitz - Telekommunikations- und Internetdaten - Bankverbindungen und Schließfächer - Schul- und Berufsausbildung - Arbeitsstelle - Familienstand Religionszugehörigkeit - Verlust von Ausweispapieren - Reisebewegungen und bekannte Aufenthalte an Orten mit terroristischem Hintergrund.
Zugriffsberechtigt sind: Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, die Landeskriminalämter, die Landesämter für Verfassungsschutz und Staatsschutzdienststellen der Länderpolizeien. Grundsätzlich sind Amtsleiter oder besonders ermächtigte Personen zugriffsberechtigt.

Artikel vom 05.09.2006