08.09.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Die Pflichten
des Bauherrn

Missverständnissen vorbeugen

Ein Bauherr sollte seine Aufgaben genau kennen. Nur eine lückenlose, präzise Auflistung gibt die nötige Sicherheit.

Die einzelnen Punkte sollten entweder im Vertrag oder in der so genannten Bau- und Leistungsbeschreibung festgelegt und ausführlich beschrieben werden. Darüber hinaus empfiehlt sich vor Ort ein Baustellengespräch, bei dem der Bauleiter dem Bauherrn nochmals alle Aufgaben erklärt und sagt, wann welche Voraussetzungen geschaffen sein müssen, damit das Haus reibungslos nach Plan errichtet werden kann.
Zum Beispiel muss, bevor der Bagger tatsächlich anrollen kann, das Grundstück »baureif« gemacht werden. Das bezieht sich in der Regel nur auf innerörtliche Bauplätze oder Baulücken. In Neubaugebieten ist in dieser Hinsicht meist kaum etwas zu tun. Gegebenenfalls geht es hauptsächlich darum, eine freie Zufahrt für Baufahrzeuge zu ermöglichen, also störende Zäune zu entfernen. Auch der Autokran braucht uneingeschränkten Aktionsspielraum beim Hausaufbau. Also müssen beispielsweise Freileitungen gesichert oder auch mal kurzfristig verlegt werden.
Im Extremfall müssen vielleicht Bäume gefällt und Rodungsarbeiten ausgeführt werden. Dabei ist mit Bedacht vorzugehen, denn erstens sind übertriebene Rodungsaktionen absolut unökologisch, und später dauert es viel länger, bis das Grundstück schön »eingewachsen« ist. Letzte Maßnahmen im Vorfeld: einen Kran-Stellplatz herrichten (lassen), für Baustrom (beim Elektriker) und Bauwasser (bei der Gemeinde) sorgen und Anträge für die späteren Hausanschlüsse Strom, Frischwasser, Telefon und eventuell Gas stellen.

Artikel vom 08.09.2006