Magdeburg (dpa). Ernst August Prinz von Hannover ist mit seiner Klage um enteignete Schlösser und Ländereien im Harz im geschätzten Wert von 100 Millionen Euro erneut gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte ein neues Restitutionsverfahren ab und bestätigte damit das Magdeburger Verwaltungsgericht. Dieses hatte 2004 entschieden, dass der Prinz keinen Anspruch auf die Ländereien hat, teilte das Bundesverwaltungsgericht am Freitag mit.