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Ausweisung
ist rechtmäßig


Karlsruhe (dpa). Ein aus Nigeria stammender Mann, der seinen deutschen Pass mit falschen Angaben erschlichen hat, darf ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies in seinem Urteil die Klage des Afrikaners gegen die Ausweisung zurück. Ob der Kläger tatsächlich abgeschoben wird, ist fraglich: Nach Angaben des Gerichts ist er derzeit »staatenlos«. Außerdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt. Zuletzt wohnte er in Pforzheim.

Artikel vom 02.09.2006