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Für Albaner war
Opfer ein Freiwild

Vergewaltigung: fünf Jahre Strafe

Bielefeld (uko). Mit fünf Jahren Jugendstrafe hat das Landgericht die »menschenverachtende, brutale« Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchen geahndet. Die 3. Strafkammer warf dem Täter, einem 19 Jahre alter Kosovo-Albaner vor, sein Opfer als sexuelles »Freiwild« angesehen zu haben und letztlich dessen Leben zerstört zu haben.

Die Richter urteilten damit exakt nach der Forderung von Staatsanwältin Ute Beckmann, die dieses unfaßbare Verbrechen als eine »gezielte und geplante Tat« brandmarkte. Bastri D. hatte am späten Nachmittag des 5. Juni in Stieghorst herumgelungert und zunächst eine 26-jährige Studentin sexuell belästigt. Die Frau hatte den Mann indes abschütteln können.
Gegen 23 Uhr war die Schülerin Katja T. (Name des Opfers geändert) aus der Stadtbahn der Linie 3 gestiegen, bald darauf wurde sie von Bastri D. verfolgt. Das Mädchen bemühte sich verzweifelt, den ihr unbekannten Mann abzuschütteln, vergeblich. Selbst ihre Flucht auf ein fremdes Grundstück und der Versuch, die Notrufnummer der Polizei zu wählen, schlugen fehl. Bastri D. drohte ihr unvermittelt mit einem Messer, das er habe, nahm ihr das Funktelefon weg, schüchterte sein Opfer ein und »zog es wie ein Stück Vieh in den Garten«.
Dort folgte ein einzigartiges Martyrium, als der Kosovo-Albaner sein Opfer mehrfach vergewaltigte und - so Kammervorsitzender Reinhard Kollmeyer - sexuell erniedrigte. Bastri D. zog dem Mädchen schließlich die Kleidung aus und warf Textilien wie auch das Telefon weg, um seine Flucht zu sichern.
Noch in der Nacht war die Schülerin mit ihren Eltern zur Polizei gegangen, hatte Anzeige erstattet. Ihre recht konkrete Aussage sorgte am Nachmittag für einen schnellen Fahndungserfolg. D. gab schon in der ersten Vernehmung als Beschuldigter zu, sich mit dem Mädchen getroffen zu haben. Dann gestand er auch den Geschlechtsverkehr, doch der habe einvernehmlich und auf Drängen des Mädchen stattgefunden. Kollmeyer (»Es fällt einem schwer, das Maß zu halten . . .«) wies den Angeklagten deswegen scharf zurecht, da er das Opfer als »sexuell verwahrlost« dargestellt habe.
Im übrigen bezeichnete der Vorsitzende Richter die Tat auch »als Ausfluß eines grundsätzlichen Fehlverhaltens«, das auf der kulturellen Herkunft des Kosovo-Albaners beruhe. Im Prozeß hatte der junge Mann bejaht, eine Freundin zu haben. Intime Kontakte mit jener Frau indes verneinte er mit dem Hinweis: »Das geht nicht, das ist doch eine Albanerin.« Demnach, so Reinhard Kollmeyer, betrachte Bastri D. »die Frauen, die hier herumlaufen, als Freiwild«.
Das junge Mädchen hat heute unter schwersten Folgen zu leiden, ist nachhhaltig traumatisiert. Es wagt sich tagsüber nicht ohne Begleitung auf die Straße, kann nachts nur bei Licht schlafen. - Bastri D. hingegen zeigte trotz eines notgedrungenen Geständnisses nach Ansicht von Gericht und Staatsanwältin keine Zeichen von Reue und Einsicht.

Artikel vom 01.09.2006