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JVA-Fakten


Die 1969 eröffnete Justizvollzugsanstalt Brackwede II ist ein offener Vollzug und zuständig für die Verbüßung von a) Ersatzfreiheitsstrafen, b) Freiheitsstrafen nach Maßgabe besonderer Bestimmungen, c) Freiheitstrafen bis zu zwei Jahren bei auf freiem Fuß befindlichen Verurteilten und d) Freiheitstrafen von mehr als zwei Jahren entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf die Landgerichtsbezirke Bielefeld, Detmold, Dortmund und Paderborn. Das Anstaltsgelände ist 63 000 Quadratmeter groß und bietet Platz für 363 Häftlinge.

Artikel vom 01.09.2006