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JVA Brackwede II öffnet die
Türen für externe Besucher

Gefängnis-Rundgang gibt Einblicke in Bau und Funktion

Ummeln (WB). Wie sieht ein Gefängnis eigentlich von innen aus? Antworten auf diese Frage gibt es beim »Tag der offenen Tür« in der Justizvollzugsanstalt Brackwede II, der am kommenden Samstag, 2. September, stattfindet. Von 10 bis 16 Uhr - letzter Einlass ist um 15.30 Uhr - kann die Einrichtung an der Zinnstraße 33 von allen Interessierten besichtigt werden.

Mit dem »Tag der offenen Tür« will die Justizvollzugsanstalt Brackwede II möglichst vielen Menschen die Möglichkeit geben, das Gefängnis mit seinen unterschiedlichen Bereichen und Aufgaben näher kennen zu lernen. Neben inhaltlichen Programmpunkten ist für das leibliche Wohl ebenso gesorgt wie für ein attraktives Kinderprogramm.
Die Besucher erwartet ein umfassender Einblick in Bau und Funktion einer Justizvollzugsanstalt. Am Schleusentor beginnt der Rundgang mit einer Führung durch das erst im Mai eröffnete, neue Hafthaus - eine der modernsten Anstalten Deutschlands. Von der gesicherten Zugangsabteilung führt der Weg über die Kammer und das Freigelände bis zum Knast-Café und in den zwei Hektar großen Gartenbereich der Anstalt. An allen wichtigen Stellen stehen Bedienstete für Auskünfte zur Verfügung.
Informations-Stände des Landesjustizvollzugsamtes und von Einrichtungen der Straffälligenhilfe, eine Powerpoint-Präsentation über den offenen Vollzug und die Ausstellung von diversen Fahrzeugen für den Gefangenentransport runden das Angebot ab. Vor der Anstalt besteht zusätzlich die Möglichkeit, verschiedene Produkte aus den Arbeitstherapiebereichen zu erwerben.
Einige »Spielregeln« sind beim Besuch einer Justizvollzugsanstalt allerdings zu beachten: Aus Sicherheitsgründen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gefährlichen Gegenstände wie Messer, Waffen oder Alkoholika auf keinen Fall mitgebracht werden dürfen. Ebenso ist die Benutzung von Mobiltelefonen und das Mitführen von Haustieren untersagt.
Besuchern, die diese Regeln nicht beachten, kann der Zutritt nicht gestattet werden.

Artikel vom 01.09.2006