Bad Lippspringe (WB). Auch die 1600 Privatärzte in NRW müssen sich am Notfalldienst beteiligen, hat das Verwaltungsgericht Minden gestern entschieden. Ein Facharzt für Innere Medizin aus Bad Lippspringe, der keine Kassenzulassung hat, wollte nicht am Notdienst teilnehmen, der von der Ärztekammer Westfalen-Lippe organisiert wird. Er argumentierte, er sei wegen hochgradiger Spezialisierung nicht für den Notfalldienst geeignet und kein Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Richter erklärten, nach dem Heilberufsgesetz NRW sei jeder Arzt zum Notfalldienst Verpflichtet. Ausnahmen seien nur aus Gesundheits- oder Altersgründen möglich. Az.: 7 K 1506/06