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An behinderter Frau vergriffen

52-Jähriger vom Landgericht verurteilt

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Der Verler Alfred B. wurde wegen Körperverletzung in drei Fällen erneut für eineinhalb Jahre inhaftiert. Das hat am Freitag das Landgericht Bielefeld ausgeurteilt, das obendrein die Unterbringung des alkoholkranken Mannes in einer Entziehungsanstalt anordnete.

Die Vorfälle, die diesem Spruch zugrunde liegen, passierten entweder in Eckardtsheim oder in Schloß Holte-Stukenbrock, wo sich der Verler vorzugsweise aufhielt. Im Mai 2005 war der 52-jährige erst nach Absitzen einer Haftstrafe entlassen worden, als er sich nur wenige Monate später auf einer Parkbank sitzend an einer Patientin der von Bodelschwinghschen Anstalten vergriff. Der Vorwurf, die geistig behinderte Frau auch sexuell genötigt zu haben, konnte in der gestrigen Verhandlung nicht bewiesen werden. Zu diffus war die Aussage der Zeugin in jenem Punkt. Allerdings hielten es alle Prozeßbeteiligten für erwiesen, daß der mehrfach - auch einschlägig - vorbestrafte Alfred B. die Frau ins Gesicht geschlagen hatte.
Zu einer weiteren Körperverletzung war es nur wenige Wochen später ebenfalls in Eckardtsheim gekommen. Alfred B. hatte einen Bekannten um zehn Euro gebeten, der Mann hatte die Herausgabe verweigert. Unvermittelt hatte der Verler seinen Bekannten vors Schienbein getreten und das am Boden liegende Opfer schließlich mit Fußtritten bearbeitet. Der Mann, ebenfalls Alkoholiker, hatte Brüche mehrerer Rippen erlitten.
Schließlich hatte B. einer Nachbarin seiner Mutter am 8. Oktober 2005 in Schloß Holte eine Faust ins Gesicht gedroschen. Diese Frau erlitt einer Gesichtsprellung und eine leichte Gehirnerschütterung.
Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens waren allein die rechtlichen Konsequenzen, wie mit dem Angeklagten weiter zu verfahren sei. Grund für die juristische Unsicherheit war ein sehr indifferentes Gutachten eines Bielefelder Sachverständigen, das den Juristen gestern so unklar erschien, daß zwischen Freispruch, Unterbringung und Haftstrafe die ganze Bandbreite strafrechtlicher Ahndung möglich war. Auf Antrag von Staatsanwältin Stefanie Dakers rang sich die 9. Strafkammer schließlich zu einer Verurteilung wegen zwei Körperverletzungen und einer gefährlichen Körperverletzung durch, ordnete auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Im übrigen soll Alfred B. zunächst einen Teil der 18 Monate Haft verbüßen, erst dann soll er in der Therapieeinrichtung untergebracht werden.

Artikel vom 02.09.2006